Eiskalt Strom sparen

Montag, 25. Oktober 2021
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Der «Green Deal» der EU verordnet auch den Kühlmöbeln neue Effizienzwerte, die sukzessive weiter verschärft werden. Die Technik dafür ist vorhanden, und der Staat hilft bei der Umrüstung.

Seit März 2021 dürfen in der EU nur noch Kühlgeräte verkauft werden, deren Stomverbrauch bestimmte Grenzwerte einhält. Die kombiniert geltenden Verordnungen EU 2019/2024 (Kennzeichnungs-Vorschriften) und 2019/2018 (Ökodesign-Anforderungen) betreffen sowohl Geräte für den privaten Haushalt als auch – mit einigen Ausnahmen – Verkaufsgeräte für den Handel. Die zentrale Kennzahl ist der sogenannte EEI (Energieeffizienzindex), auf dessen Basis die Effizienzklassen von A bis G ermittelt werden. Diese müssen zusammen mit anderen Angaben zwingend auf einem Etikett am Möbel ausgewiesen werden.

Technik ist vorhanden
Der EEI setzt den jährlichen Energiebedarf des betrachteten Kühlmöbels ins Verhältnis zu einem Referenzmodell, wobei dieses abhängig von der Möbeltype und der zugehörigen Displayfläche (Volumen) ist. Seit März 2021 dürfen Möbel mit einem EEI grösser als 100 nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab dem 1. September 2023 stehen auch Möbel mit einem EEI grösser als 80 vor dem Aus. Schon heute gibt es zahlreiche (Verkaufs-)Kühlmöbel in der Effizienzklasse C, die die ab 2023 geltenden Grenzwerte um mehr als 50 Prozent unterschreiten.

Ob sich die von der EU formulierten Ziele erreichen lassen, ist also keine Frage der Technik, sondern hängt vom Willen der privaten Haushalte und des Handels ab, alte Geräte gegen neue auszutauschen. Dem Handel stehen gerade für die Modernisierung der Kälte-/Klimatechnik zahlreiche Fördertöpfe offen. Es gibt Fördermittel von der EU, vom Bund (z. B. BAFA, Fördermittel für Kälteanlagen) und von den Ländern. Zum Teil haben auch einzelne Kommunen und Energieversorger eigene Förderprogramme aufgelegt. Ausführliche Informationen hierzu online unter: www.bafa.de/bafa/de/energie/index.html

12 Prozent Sparpotenzial
Die neuen Ökodesign-Massnahmen für private und gewerbliche Kältetechnik könnten nach Schätzungen der EU im Jahr 2030 gegenüber dem heutigen Stand insgesamt 260 TWh Strom und damit rund 100 Millionen Tonnen CO2 einsparen. Das Sparpotenzial der vom Handel genutzten Kühlgeräte wird auf 48 TWh veranschlagt. Zum Vergleich: Haushalte und Gewerbe in der EU verbrauchten in 2020 nach Statista-Zahlen zusammen 2166 TWh Strom. Der von der EU bis 2030 taxierte Stromsparbeitrag allein der Kühlmöbel beträgt also zwölf Prozent vom aktuellen Gesamtenergieverbrauch.

News

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Top-Service und kompetente Mitarbeiter: famila-Nordost erhält «Deutschen Servicepreis 2023».

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tegut. Der Lebensmittelhändler übernimmt die in wirtschaftliche Schieflage geratene Bio-Supermarktkette basic mit 19 Standorten und 500 Mitarbeitern. Nach erfolgter Zusage des Bundeskartellamts und Annahme des Insolvenzplans sollen beide Unternehmen «nach und nach zusammenwachsen», teilt tegut mit. «Tegut und basic passen hervorragend zusammen», so tegut-Geschäftsführer Thomas Gutberlet zur Übernahme.

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Der deutsche Online-Handel ist sehr schwach in das Jahr 2023 gestartet. Wachstumschancen sieht die Branche nur mit Lebensmitteln und FMCG.

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DWI. Wie das Deutsche Weininstitut angibt, wurde 2022 die Hälfte aller Qualitäts- und Prädikatsweine in der trockenen Geschmacksrichtung angeboten. Das ist ein Plus von zwei Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr. 20 Jahre zuvor waren nur 35 Prozent der deutschen Qualitätsweine trocken.

Statement

Der neuen EU-Richtlinien schaffen Transparenz für den Kunden. Zudem werden die Anstrengungen aller Hersteller forciert, möglichst energieeffiziente Kühlgeräte herzustellen.
Dr. Oliver Blank, Geschäftsführer Aichinger GmbH

Grosse Effekte

In modernen Supermärkten verbrauchen Kältesysteme bei weitem die meiste Energie. Mehr als 40 % des Gesamtenergieverbrauchs eines durchschnittlichen Marktes lassen sich auf das Kältesystem zurückführen. Zudem werden bis zu 60 % des TEWI (Total Equivalent Warming Impact) eines Kältesystems durch den Energieverbrauch verursacht. Diese Zahlen veranschaulichen, welchen Effekt der Einsatz effektiver Systeme auf die Umwelt – und die Energiekosten – hat.

Ausnahmen

Die Verordnung «(EU) 2019/2018» betrifft netzbetriebene Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion für Lebensmittel und Nicht-Lebensmittel. Diese Verordnung gilt nicht für:

  • Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, die nicht mit Strom betrieben werden.
  • Getrennt aufgestellte Bauteile wie Verflüssigungssatz, Verdichter oder wassergekühlter Verflüssiger für den Anschluss von nicht steckerfertigen Kühlmöbeln.
  • Lebensmittel verarbeitende Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion, Saladetten und horizontale Bedienungstheken mit eingebautem Vorratsfach.