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Ab 1. Januar 2019 gilt in Deutschland das neue Verpackungsgesetz. Die MARKANT hat dazu einen Kongress initiiert und ihre Partner über die Folgen informiert.
Am 19. und 20. Juni 2018 fand in Karlsruhe der 2. MARKANT Verpackungskongress statt, an dem mehr als 250 Fach- und Führungskräfte aus Industrie und Handel teilnahmen. Das neue Gesetz bringt gegenüber der bisher geltenden Verpackungsverordnung einige Änderungen mit sich. Auf dem Kongress setzten Experten die MARKANT Partner rechtlich darüber ins Bild, was Hersteller und Händler künftig beachten müssen. Dabei kristallisierte sich heraus, dass vor allem Änderungen bezogen auf Umverpackungen, auf Recyclingquoten und auf das Verpackungsdesign relevant sind. Eine der wichtigsten Neuerungen: Hersteller müssen sich bei der Zentralen Stelle vor dem Inverkehrbringen ihrer Marken registrieren lassen und ihre Registrierungsnummer beantragen. Sonst droht ein Vertriebsverbot ab 1. Januar 2019. Nach derzeitigem Stand kann ab Ende August 2018 mit der (Vor-)Registrierung begonnen werden. Damit sollen die Mengendaten der in Umlauf gebrachten Verpackungen erfasst und geprüft werden. Ziel ist es dabei, die «Trittbrettfahrer» zu reduzieren, die keine Entsorgungsgebühren bezahlen, aber dennoch Verpackungen in Verkehr bringen, die letztendlich in der Gelben Tonne landen.
Recycling-Quoten für Werstoffe sollen erhöht werden
Mit insgesamt elf Vorträgen gewährte der MARKANT Verpackungskongress tiefe Einblicke in die Problematik und lieferte praktische Lösungsansätze. So zeigte Dr. Bernhard Bauske vom WWF Deutschland erschütternde Bilder über den Plastikmüll in den Weltmeeren. Dr. Bettina Sunderdiek von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister erklärte, was sich durch das neue Gesetz ändert. Zu den wichtigen Neuerungen zählt, dass die Recycling-Quoten für Wertstoffe erhöht werden sollen. Die grösste Herausforderung stellen Kunststoffe dar, Aluminium und Getränkekartons. Bei Kunststoffen soll die Quote bis 2022 auf 63 Prozent steigen – aktuell liegt sie aber erst bei unter 40 Prozent.
Die Teilnehmer des Kongresses waren sich einig: Die Ziele des neuen Verpackungsgesetzes sind ehrgeizig und stellen die Dualen Systeme und ihre Dienstleister vor erhebliche Umsetzungsprobleme. Und: Die Zeit läuft. Verantwortlich für die Recycling-Quote sind die dualen Systeme. Diese müssen die Quoten nachweisen und zum Erreichen Druck auf die Inverkehrbringer – sowohl Industrie als auch Händler mit Eigenmarken – ausüben. Die Unternehmen sollten daher darüber nachdenken, wie sie ihre Verpackungen hinsichtlich Design, Materialeinsatz und Recyclingfähigkeit optimieren. Dies ist von Relevanz, da der Gesetzgeber von den Dualen Systemen für Verpackungen, die nicht leicht recycelbar sind, ein Malus-System verlangt. Bei allen neuen Verpackungslösungen und -reduktionen gilt unverändert, dass das Verpackungsmaterial weiterhin der Lebensmittelsicherheit und dem Lebensmittelrecht entsprechen muss.
Ziele des neuen Gesetzes äusserst ehrgeizig
Zu den Services von MARKANT gehört die Bündelung von Verpackungsmengen sowohl im Eigengeschäft als auch für Partner aus Handel und Industrie. Mit diesem seit vielen Jahren erfolgreichen Service realisiert MARKANT nicht nur Kostenvorteile für seine Partner, sondern sorgt auch für Rechtskonformität bei den Lizenzierungen und Vertragsgestaltungen – auch ab dem 1. Januar 2019.