E-Mobilität im Handel

Montag, 18. Mai 2020
Foto: stock.adobe.com/Patrick Daxenbichler

MARKANT Handelspartner bieten mit immer mehr Ladestationen für Elektrofahrzeuge zusätzliche Kundenservices und unterstreichen damit zugleich ihre Nachhaltigkeitsziele.

Es geht langsam voran mit dem Aufbau einer öffentlichen E-Lade­infrastruktur: An über 1000 Standorten im Lebensmittelhandel stehen den Kunden auf den Pkw-Stellplätzen inzwischen Ladestationen für ihre E-Fahrzeuge zur Verfügung. Dies hat eine ­Befragung des EHI Retail Institute unter Handelsunternehmen ergeben. Einkaufen und Strom tanken können gleichzeitig erledigt werden, und bisher ist die Akku­ladung für die Kunden auch überwiegend kostenlos. Der Handel gilt als einer der Schlüssel­akteure für das Gelingen der Mobilitätswende, weil er aufgrund seiner vorhandenen Parkplätze in erheblichem Masse zu einer ausreichenden öffentlichen E-Ladestruktur beitragen kann. Allein 38 000 Standorte im Lebensmittelhandel sind laut dem Handelsverband Deutschland (HDE) von der Pflicht zur Installation von E-Ladesäulen betroffen. Ein neues Gesetz, mit dem die entsprechende EU-Richtlinie nun in nationales Recht umgesetzt und verabschiedet wird, verpflichtet Handelsunternehmen bis Ende 2024, an allen bereits bestehenden Standorten mit mehr als 20 Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt zu installieren. Für Neubauten und grundlegend sanierte Handelsimmobilien gilt ­dies bereits bei mehr als zehn Stellplätzen. Auf Initiative des HDE sind allerdings in dem neuen Gesetz kleine und mittlere Handelsunternehmen mit unter 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Jahresumsatz wegen unzumutbarer Kosten von dieser Pflicht befreit.

Mögliche Aufbau-Szenarien

Derzeit ringen die Unternehmen um Strategien und Konzepte, wie der Aufbau von E-Ladeinfrastruktur individuell am sinnvollsten zu stemmen ist. E-Ladestationen als lukratives Geschäftsmodell zu betrachten, liegt für viele noch in weiter Ferne – die Kosten für die erforderliche Infrastruktur und den Netzanschluss sind sehr hoch. Das bremst auch das Tempo bei der Umsetzung. Das EHI Retail Institute betrachtet daher in seinem neuen Leit­faden zum Aufbau der E-Ladeinfrastruktur im Handel drei mögliche Szenarien: Bei der Basisvariante geht es darum, die Mindestanforderungen der Gesetzgebung zu erfüllen und den wirtschaftlichen Aufwand bei Aufbau und Betrieb möglichst gering zu halten. Die Smart-Variante geht darüber hinaus, denn sie soll den Kunden mit den Ladepunkten einen Mehrwert bieten. Die Ladestation wird in die Gebäudetechnik und das Energiemanagementsystem des Händlers integriert. Die E-Fahrzeuge sollten ausschliesslich mit regenerativer Energie geladen werden, zudem sollte die Möglichkeit bestehen, den Ladevorgang gegenüber dem Kunden abzurechnen, was beispielsweise auch über einen Dienstleister erfolgen kann. Das Future-Szenario schliesslich kann ein breites Angebot an Lademöglichkeiten zur Verfügung stellen und dadurch auch neue Kunden wie Carsharing-Anbieter einbeziehen. Ziel ist es, die Kundenbedürfnisse zu erfüllen, dabei profitabel zu wirtschaften und neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Bei allen Aspekten, die ein Handelsunternehmen dabei umsetzen­ möchte, sollte auch immer geklärt werden, ob dies in Eigenregie geschehen kann oder es sinnvoll ist, auch Kooperationen einzugehen beziehungsweise die Durchführung an einen Partner zu übertragen.

Auch im Kreis der MARKANT Partner nimmt die E-Mobilität an Fahrt auf. Mehr als ein Viertel der famila-Standorte sei bereits mit einer Ladeinfrastruktur ausgestattet, heisst es bei Bartels-Langness in Kiel. «Die Ladestationen sind zudem ein toller Service für unsere Kunden und ein Instrument zur Kundenbindung», erklärt der Energiemanagementbeauftragte ­Dennis Sasse-Ovens. Bei den Neubauten und grösseren Sanierungsprojekten sieht man die Errichtung von Ladeinfrastruktur bereits als Standard an. In der Nachrüstung bestehender Standorte hingegen kommt es auf Faktoren an, etwa die Nähe zu Autobahnen und Pendlerstrassen ­sowie die Wettbewerbssituation.

Vorreiter MARKANT Partner

An den von Bartels-Langness betriebenen Ladestationen tanken die Kunden Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Je nach Standort kommen bei famila DC-Kombi-Schnellladestationen oder AC-Normalladestationen zum Einsatz. Pro Ladestation können zwei Fahrzeuge gleichzeitig laden, an einigen Standorten noch kostenlos, teilweise aber auch kostenpflichtig.
Aktuell zählen die Globus SB-Warenhäuser an 16 Standorten Ladesäulen. Im Laufe des Jahres, so kündigt der Energiemanagement-Verantwortliche Guido Koch an, sollen aber an allen Standorten Ladesäulen für die Kunden zur Verfügung stehen, der Grossteil sind eigene Ladesäulen. Teilweise werden diese aber auch durch Dritte errichtet und betrieben. Der Strom soll zunächst kostenfrei abgegeben werden. Laut Koch handelt es sich dabei bislang durchweg um einen Basisausbau. Globus will nun schauen, wie sich die Anzahl der Ladevorgänge entwickelt. Einen weiteren Ausbau will der ­MARKANT Partner vom Umfang der Nachfrage abhängig machen. Auch ­ROSSMANN sieht in dem neuen Service einen Mehrwert für die Kunden. Seit Ende Mai 2020 ist das Pilotprojekt mit vier Ladesäulen in Betrieb, um zunächst die Kundenakzeptanz zu testen. Verbaut werden Schnellladestationen mit bis zu 150 Kilowatt Gleichstrom und bis zu 22 Kilowatt Wechselstrom. Betreiber der Säulen ist der Energiepartner EnBW, der den Strom «zu marktüblichen Preisen» abgibt.

Auf grosse Fördermittel der Bundes­regierung für die Errichtung der Ladesäulen dürfen die Handelsunternehmen allerdings nicht mehr hoffen. Die Förderung wurde auf 25 Prozent der Kosten für Kauf und Installation gekürzt, weil zahlreiche Supermärkte über Nacht geschlossen werden und somit nicht rund um die Uhr frei zugänglich sind. Um eine höhere Auslastung der Ladestationen zu gewährleisten, arbeitet beispielsweise Kaufland in Berlin mit einem E-Carsharing-Dienst zusammen. Dessen Fahrzeuge können dort über Nacht aufladen, während der Betrieb geschlossen ist.

News

Foto: Stefanie Brückner

Vom 24. bis 25. April findet das 125. Markant Handelsforum statt. Zu erwarten sind neben zeitaktuellen Vorträgen und Innovationen für den POS auch ein praxisnaher Austausch.

Foto: Ben Pakalski

Tegut hat das Jahr 2023 mit einem Nettoumsatz von 1,28 Milliarden Euro abgeschlossen und damit das Ergebnis des Vorjahres um 2,44 Prozent übertroffen.

stock.adobe.com/Seventyfour

Nach einem Einbruch zu Jahresbeginn stabilisiert sich die Konsumstimmung in Deutschland jetzt wieder.

stock.adobe.com/Racle Fotodesign

In Österreich können biologische Lebensmittel trotz allgemeiner Teuerungen auf treue Verbraucher zählen.

famila E-Ladestation in Steilshoop

Interview

Eine Frage der Kooperation

Laura Fleischmann, Projektleiterin "E-Mobilität im Handel" beim EHI Retail Institute über den Status quo beim Aufbau einer E-Ladeinfrastruktur.

Der EHI-Leitfaden zur E-Mobilität im Handel 2020 sieht unterschiedliche Modelle vor, Ladeinfrastruktur zu schaffen, von der Lösung mit minimalem Planungs- und Investitionsaufwand bis zu umfassenden zukunfts- und mehrwertorientierten Konzepten. Was favorisieren die Händler aktuell?
Ein grosser Teil der Handelsunternehmen setzt Normalladestationen mit einer maximalen Ladeleistung von 22 Kilowatt ein. Hierfür ist oft der vorhandene Netzanschluss geeignet und die Kunden können ihr Fahrzeug während des Einkaufs nachladen. Einzelne Handelsketten allerdings – bisher eher die Ausnahme –  installieren fast ausschliesslich Schnellladestationen mit zirka 50 Kilowatt Leistung.

Wird der Strom dafür auch künftig vorwiegend kostenfrei abgegeben?
Angestrebt wird ein kostendeckender Betrieb der Ladestationen. Dabei schätzen die Händler allerdings die Zahlungsbereitschaft der Kunden unterschiedlich ein. Laut unserer Befragung im März 2020 gehen 36 Prozent der Händler davon aus, dass die Kunden zukünftig ihr Fahrzeug schnell und auch zu höheren Kosten laden möchten. 32 Prozent erwarten, dass die Kunden auch zukünftig kostengünstig und langsam laden möchten.

Der Aufbau ist für Handelsunternehmen mit erheblichen Kosten verbunden. Können für den Handel nicht eher Kooperationen mit Servicepartnern eine Lösung sein?
In erster Linie wird ja der Vermieter zum Aufbau der Ladeinfrastruktur adressiert. Manche Händler möchten die Ladestationen allerdings durchaus in Eigenregie aufbauen. Teilweise gehen Handelsunternehmen auch Kooperationen mit grossen Energieversorgern oder regionalen Stadtwerken ein. Wer dabei in welcher Höhe die Investitions- und Betriebskosten trägt, wird individuell vereinbart.

Welchen Nutzen hat dann der Händler, obwohl nicht selbst Betreiber, von den Ladesäulen auf seinen Parkflächen?
Vereinzelt werden bereits Kooperationen eingegangen, somit kann beispielsweise die Ladestation ausserhalb der Öffnungszeiten von einem Flottenbetreiber mit E-Fahrzeugen oder von Anwohnern genutzt werden. Allerdings stehen die Kunden im Vordergrund, die keine Nachteile daraus ziehen sollten. Zudem gibt es derzeit an bestimmten Standorten auch regulatorische Einschränkungen zur Nutzung der Parkplätze ausserhalb der Öffnungszeiten.

Woher kommt der Strom für die Ladepunkte?
Nach einer EHI-Umfrage  unter Handelsunternehmen beziehen mehr als zwei Drittel den Strom aus regenerativen Energiequellen, nur 18 Prozent bieten einen konventionellen Strommix an. Für die Ladestationen nutzen 14 % der Handelsunternehmen zusätzlich Eigenstrom,  der größtenteils aus Photovoltaikanlagen des Handels stammt.

Info

Zahlen und Fakten

  • Nach Zahlen der Bundesnetz­agentur erreichte die Zahl der öffentlich zugänglichen Ladesäulen in Deutschland per 5. Mai 2020 rund 26 500 Ladepunkte.
  • Das deutschlandweite Netz an öffentlichen Ladepunkten soll nach dem Willen der Bundesregierung bis Ende 2021 auf 50 000 ansteigen und bis zum Jahr 2030 eine Million Ladesäulen erreichen.
  • Mehr als 80 % der Deutschen nutzen das Auto zum Einkaufen. Der Handel kann mit seinen Parkplätzen so zu einem wichtigen Akteur in der Mobilitätswende werden.
  • Der Gesetzgeber verpflichtet jedes Handelsunternehmen mit mehr als 20 Stellplätzen zum Aufbau von Ladepunkten bis Ende 2024. Bei Neubauten/grundlegend sanierten Handelsgebäuden ist der Aufbau einer Ladeinfrastruktur schon bei mehr als zehn Stellplätzen Pflicht.
  • In dem neuen Gesetz sind kleine und mittlere Handelsunternehmen mit unter 250 Mitarbeitern und 50 Millionen Euro Jahresumsatz wegen unzumutbarer Kosten von dieser Pflicht befreit.